JOMA Heizung-Sanitär
Marc Konrad
 
 
 


Herzlich willkommen bei 

JOMA Heizung-Sanitär

Marc Konrad

Ihr Meisterfachbetrieb für Heizung, Sanitär, Klima und Installation aus Stadtsteinach



Als Meisterfachbetrieb mit langjähriger Erfahrung sind wir der kompetente Partner rund um Ihre Haustechnik. Wir sorgen dafür, dass aus Ihren Räumen eine Wohlfühloase wird.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über unseren Betrieb und unser Serviceangebot. Wir unterstützen Sie bei Ihrem nächsten Projekt!

Seit vielen Jahren steht unser Betrieb für Leistung und Qualität im Bereich Haustechnik. Mit den sich wandelnden Anforderungen, vor allem im Bereich Umwelttechnik, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert.


Bei dringenden Reparaturen und Störungen Ihrer Heizungs- oder Sanitärinstallation, Wasserrohrbruch oder ein geplanter Badumbau sind wir unter Telefon 09225/2730347 oder 0151/58558171  persönlich für Sie da.

Sie haben weitere Fragen zu Heizungs- und Sanitärinstallationen, Modernisierungen oder Badneugestaltungen, dann können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.


Aktuelles


Zurück zur Übersicht

07.01.2020

Austauschprämie für Heizungsanlagenmodernisierung ab 01.01.2020 - Förderprogramm für das Heizen mit erneuerbaren Energien

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.

Grundlage ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie tritt am 01.01.2020 in Kraft. Ab dem 02.01.2020 können Anträge über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Für vorher beantragte Maßnahmen oder bereits bewilligte Anträge gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie vom 11.03.2015.

Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerdem einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen.

Was wird gefördert?

In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:

- Hybridheizungen
- Gas-Brennwertheizungen
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- effiziente Wärmepumpenanlagen

Bei einer Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 kann keine Förderung gewährt werden.

Wichtig zu beachten:

Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programm ist eine Kumulierung nur bei den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) möglich.

Nicht zulässig ist eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 c Einkommenssteuergesetz).

Zuwendungen für gewerbliche Antragsteller können nach der Verordnung über De-minimis-Beihilfen oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt werden.

Sie haben Fragen oder einen Heizungstausch geplant? Dann rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne 09225/2730347 oder 0151/58558171

Oder mailen Sie uns einfach:
info@joma-haustechnik.com



Zurück zur Übersicht



 
E-Mail
Anruf
Infos