JOMA Heizung-Sanitär
Marc Konrad
 
 
 


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JOMA Heizung-Sanitär

Marc Konrad

Ihr Meisterfachbetrieb für Heizung, Sanitär, Klima und Installation aus Stadtsteinach



Als Meisterfachbetrieb mit langjähriger Erfahrung sind wir der kompetente Partner rund um Ihre Haustechnik. Wir sorgen dafür, dass aus Ihren Räumen eine Wohlfühloase wird.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über unseren Betrieb und unser Serviceangebot. Wir unterstützen Sie bei Ihrem nächsten Projekt!

Seit vielen Jahren steht unser Betrieb für Leistung und Qualität im Bereich Haustechnik. Mit den sich wandelnden Anforderungen, vor allem im Bereich Umwelttechnik, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert.


Bei dringenden Reparaturen und Störungen Ihrer Heizungs- oder Sanitärinstallation, Wasserrohrbruch oder ein geplanter Badumbau sind wir unter Telefon 09225/2730347 oder 0151/58558171  persönlich für Sie da.

Sie haben weitere Fragen zu Heizungs- und Sanitärinstallationen, Modernisierungen oder Badneugestaltungen, dann können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.


Aktuelles


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29.07.2022

Änderung und Kürzung der BAFA-Förderungen ab 15.08.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 26. Juli 2022 kurzfristig umfangreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekanntgegeben. Diese gelten bereits ab dem 28. Juli 2022 für Programme der KfW. Ab dem 15. August 2022 treffen Änderungen bei der Förderung für BEG Einzelmaßnahmen (EM) in Kraft. Das heißt, Anträge für den Heizungstausch z.B. für Pelletfeuerungen können nur noch bis zum 14. August 2022 zu den alten Bedingungen eingereicht werden.

Für Holzfeuerungen sinkt der Standardzuschuss von 35 auf 10 Prozent. Wird eine alte Ölheizung oder – neu – eine alte Nachtspeicher- oder Kohleheizung ausgetauscht, erhöht sich der Fördersatz auf max. 20 Prozent. Das gilt ebenfalls neu für Gasetagenheizungen und 20 Jahre alte Gasheizungen. Für Erneuerbare Hybridheizungen mit Holz (z.B. Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe) sind max. 35 Prozent Förderung möglich.

Was bedeutet das für Sie konkret : Vorliegende Anfragen müssen bis 14.08. noch beantragt werden, sonst gelten die neuen Förderrichtlinien.

Die laufende, beziehungsweise kurz bevorstehende Urlaubszeit erschwert den Informationsfluss im BAFA enorm, was es auch uns nicht ermöglicht an detailliertere Informationen zu gelangen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich unter folgenden Links regelmäßig auf dem Laufenden zu halten: www.bafa.de



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